Förderprogramm Betriebliches Mobilitätsmanagement – Förderschwerpunkt Initialförderung

- Förderaufruf und Antragstellung für Förderinteressierte: ab dem 15. Mai 2023 -

- Antrag auf Feststellung der Eignung von Beratungsunternehmen und selbstständigen Beratenden: ab dem 2. Mai 2023 -

Mit dem Förderaufruf zum Schwerpunkt Initialförderung können sich ab dem 15. Mai 2023 kleine und mittlere Unternehmen (KMU) für eine Förderung von standortspezifischen Konzepten im Betrieblichen Mobilitätsmanagement, erstellt durch Beraterinnen und Berater eines vorausgewählten Beraterpools, bewerben.

Die Förderung erfolgt auf Grundlage der Förderrichtlinie „Betriebliches Mobilitätsmanagement" vom 02. Mai 2023.

Für den Schwerpunkt Initialförderung werden standardisierte Beratungsleistungen zur Erstellung eines standortspezifischen Konzeptes für die betriebsindividuelle Umsetzung eines Betrieblichen Mobilitätsmanagements in Form eines Beratungsberichtes gefördert. Die standardisierten Beratungen umfassen die Ermittlung der Ist-Situation, die Definition der Soll-Situation und die Formulierung geeigneter Maßnahmen zur Umsetzung eines Betrieblichen Mobilitätsmanagements. Es sind zudem realisierbare CO2-Einsparungen und Zeit- sowie Kostenrahmen zur Umsetzung anzugeben.

Antragsberechtigt im Schwerpunkt Initialförderung sind ausschließlich KMU.  

Eine Listung der eignungsgeprüften Mobilitätsberaterinnen und Mobilitätsberater mit Namen, Anschrift sowie Beratungsschwerpunkten erfolgt unter dem Menüpunkt Beratungspool.

Mit der Administration des Förderprogramm Betriebliches Mobilitätsmanagement ist das Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM) als Bewilligungsbehörde beauftragt.

Alle Informationen und Unterlagen zum Antragsprozess für die Initialförderung sowie zum Antragsprozess zur Feststellung der Eignung von Beratungsunternehmen und selbstständigen Beratenden finden Sie auf der Internetseite des BALM zum Förderprogramm Betriebliches Mobilitätsmanagement.

Nachstehend finden Sie eine kurze Übersicht zum Ablauf des Prozesses der Initialförderung für Förderinteressierte sowie zum Ablauf des Prozesses für Beratungsunternehmen und selbstständigen Beratenden:

Initialförderung: Prozess für Förderinteressierte

Informationen vorab
  • Interessierte können sich auf der Internetseite der Initiative "mobil gewinnt" über Betriebliches Mobilitätsmanagement informieren, z.B.  über Wissenswertes zum Betrieblichen Mobilitätsmanagement, zu Praxisbeispielen und auf der Wissensplattform.
  • Auf der Internetseite des BALM stehen alle formalen Informationen zum Antragsverfahren für das Förderprogramm Betriebliches Mobilitätsmanagement BMM zur Verfügung. Unter Informationen zum Antragsverfahren sind die benötigten Links sowie die ergänzende Antragsunterlagen und weitere Unterlagen für die Initialförderung zum Download aufgeführt. Die zentralen Dokumente für Interessierte sind: Förderrichtlinie, Förderaufruf und Förderrichtlinie, Förderaufruf und das Merkblatt zum Antragsverfahren im Förderaufruf „Initialförderung". 
  • Für Hilfestellung und Beratung bei der Antragsstellung können Interessierte direkt mit dem BALM Kontakt über E-Mail oder Telefon aufnehmen.
  • Auf der Internetseite der Initiative "mobil gewinnt" finden Sie die aktuelle Liste der eignungsgeprüften Mobilitätsberater und Mobilitätsberaterinnen. Nur diese sind zur Durchführung der geförderten Beratung zugelassen. Vor Antragstellung sind Sie gebeten, mindestens 3 Beraterinnen und Berater zur Angebotsabgabe aufzufordern. Ein Beispiel für einen Angebotsvergleich finden Sie im Muster Angebotsvergleichsblatt.
  • Antragstellung
  • Das Antragsformular steht im Förderportal des Bundes - easyOnline zur Verfügung und ist online auszufüllen. Der Antrag lässt sich zwischenspeichern.
  • Drucken Sie den Antrag vollständig aus. Lassen Sie den Antrag von einer unterschriftsberechtigten Person unterzeichnen. Anschließend reichen Sie den Antrag über das eService-Portal als Scan mit Unterschrift ein.
  • Sie erhalten anschließend vom System eine Mail, in der die Übermittlung von Unterlagen bestätigt wird.
  • Antrag wird bearbeitet
  • Das Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM) bearbeitet Ihren Antrag. Während der Bearbeitung können Rückfragen entstehen. In diesem Falle erhalten Sie eine Rückfrage vom BALM mit der Bitte um Aufklärung bzw. um Einreichung weiterer Unterlagen.
  • Wenn Ihr Antrag positiv beschieden werden kann, erhalten Sie unaufgefordert einen Bescheid mit Festsetzung eines Förderhöchstbetrages über das System. Sie werden per Mail benachrichtigt.
  • Bescheid
  • Ihr Projekt soll von Ihnen zeitnah, nach Erhalt des Bescheids, wie beantragt durchgeführt werden. Beachten Sie die im Bescheid angegebene Projektlaufzeit. Diese kann nicht überschritten werden. Eine Verlängerung der Laufzeit ist nicht möglich.
  • Auszahlungen erfolgen regelmäßig nach Ende der Projektlaufzeit nach Prüfung des Verwendungsnachweises. Sie beauftragen selbstständig Ihren im Antrag angegebeben Berater oder ihre Beraterin.
  • Die Beteiligung an der übergreifenden Projektevaluation ist verpflichtend.
  • Projektende
  • Bis spätestens drei Monate nach Ende der Projektlaufzeit ist der Verwendungsnachweis inkl. Belegliste mit allen Ausgaben einzureichen. Sie haben zusätzlich einen Erfolgskontrollbericht einzureichen, der über die Durchführung ihres Projekts informiert. Der erarbeitete Beratungsbericht ist dem Erfolgskontrollbericht beizufügen.
  • Das Förderprogramm fördert die entstehenden Beratungskosten bis zu dem Förderhöchstsatz i.H.v. 5.000 €.
  • Alle Ausgaben werden vom BALM geprüft.
  • Im Rahmen der Verwendungsnachweisprüfung erfolgt die abschließende Festsetzung der Förderhöhe.
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    Initialförderung: Prozess für Mobilitätsberaterinnen und Mobilitätsberater

    Informationen vorab
  • Mobilitätsberaterinnen und Mobilitätsberater können sich Interessierte können sich auf der Internetseite der Initiative "mobil gewinnt" über das Förderprogramm Betriebliches Mobilitätsmanagement informieren.
  • Mobilitätsberaterinnen und Mobilitätsberater können sich auf der Internetseite des Bundesamts für Logistik und Mobilität (BALM) zum Beratungspool Initialförderung - Feststellung der Eignung von Beratungsunternehmen und selbstständigen Beratenden über formale Aspekte zur Listung nach Eignungsprüfung informieren.
  • Bei Fragen zur Feststellung der Eignung können Interessierte direkt mit dem BALM Kontakt über E-Mail oder Telefon aufnehmen.
  • Antrag auf Listung
  • Das Antragsdokument kann auf der Internetseite des BALM online heruntergeladen werden.
  • Geben Sie an, welche Kategorien der Eignungsprüfung bei Ihnen einschlägig sind: Sind Sie bereits bei der Deutschen Plattform für Mobilitätsmanagement (DEPOMM) gelistet, haben Sie ein Zertifikat zum betrieblichen Mobilitätsmanager oder zur betrieblichen Mobilitätsmanagerin (IHK oder gleichwertig) oder werden Sie über Projektreferenzen gelistet. Geben Sie geeignete Nachweise zur Eignungsprüfung an.
  • Drucken Sie den Antrag nach dem vollständigen Ausfüllen aus und unterzeichnen Sie ihn. Anschließend reichen Sie den Antrag über eService-Portal als Scan mit Unterschrift ein.
  • Eignungsprüfung
  • Das BALM bearbeitet Ihren Antrag. Während der Bearbeitung können Rückfragen entstehen. In diesem Falle erhalten Sie eine Rückfrage vom BALM mit der Bitte um Aufklärung bzw. um Einreichung weiterer Unterlagen.
  • Die Listung
  • Nach positiver Prüfung erhalten Sie ein Bestätigungsschreiben und werden als eignungsgeprüfte Mobilitätsberaterin bzw. eignungsgeprüfter Mobilitätsberater auf der Internetseite der Initiative "mobil gewinnt" unter Beratungspool genannt. Förderinteressierte können sich dort informieren und den Erstkontakt direkt zu passenden Mobilitätsberaterinnen bzw. Mobilitätsberatern aufnehmen.