
Förderprogramm Betriebliches Mobilitätsmanagement – Schwerpunkt Innovationsförderung
- Antragstellung ab 3. Juli 2023 -
- Zweistufiges Antragsverfahren: Dem formalen Förderantrag geht die Einreichung einer Projektskizze
voraus. Projektskizzen müssen zum Stichtag 31. August 2023 vollständig und fristgerecht vorliegen -
Mit dem Förderaufruf zum Schwerpunkt Innovationsförderung können sich Unternehmen, Einrichtungen und Kommunen mit Einzel- oder Verbundvorhaben für eine Förderung der Umsetzung von innovativen Konzepten im Betrieblichen Mobilitätsmanagement bewerben.
Die Förderung erfolgt auf Grundlage der Förderrichtlinie „Betriebliches Mobilitätsmanagement" vom 02. Mai 2023.
Im Förderaufruf wird der inhaltliche Schwerpunkt der Innovationsförderung näher konkretisiert. Die Vorhaben haben einen Demonstrationscharakter und dienen als wichtige Impulse für anwendungsorientierte Zukunftslösungen.
Für den Schwerpunkt Innovationsförderung werden umfassende Umsetzungsprojekte im Sinne der Definition des Betrieblichen Mobilitätsmanagements dieser Förderrichtlinie auf der Basis bereits vorliegender Mobilitätskonzepte oder konzeptioneller Überlegungen mit verschiedenen Handlungs- und Aktionsfeldern gefördert. Unzusammenhängende Einzelmaßnahmen sind nur in begründeten Ausnahmefällen förderfähig, z. B., wenn sie bereits begonnene Umsetzungsmaßnahmen ergänzen, und, soweit kein vorzeitiger Maßnahmenbeginn gegeben ist. Es sind Maßnahmen zur Vermeidung, Reduzierung, nachhaltigen Verlagerung und Effizienzsteigerung des Personenverkehrs in den Bereichen Pendlerverkehre, Kundenverkehre sowie Dienst- und Werksverkehre förderfähig. Im Förderaufruf werden Maßnahmen beispielhaft aufgezeigt.
Antragsberechtigt für den Schwerpunkt Innovationsförderung sind juristische Personen des Privatrechts und des öffentlichen Rechts, natürliche Personen soweit sie wirtschaftlich tätig sind, Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen. Die Beteiligung von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) ist ausdrücklich erwünscht.
Im Rahmen des zweistufigen Antragsverfahrens geht dem formalen Förderantrag die Einreichung einer Projektskizze inklusive verbindlicher Anlage voraus. Diese Skizzen sind bis zum 31. August 2023 einzureichen (Ausschlussfrist).
Mit der Administration des Förderprogramm Betriebliches Mobilitätsmanagement ist das Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM) als Bewilligungsbehörde beauftragt.
Alle Informationen und Unterlagen zum Antragsprozess für die Innovationsförderung finden Sie auf der Internetseite des BALM zum Förderprogramm Betriebliches Mobilitätsmanagement.
Innovationsförderung: Antragsverfahren und Förderung
Antragsberechtigung
Zweitstufiges Antragsverfahren
Art und Umfang der Förderung

