Die Innovationsförderung: Für innovative Konzepte mit Demonstrationscharakter
Hinweis: Das Einreichungs- und Auswahlverfahren im Schwerpunkt Innovationsförderung ist abgeschlossen. Neue Projektskizzen und Anträge können nicht eingereicht werden. Die ausgewählten Innovationsprojekte befinden sich in der Umsetzung.
Im Schwerpunkt Innovationsförderung werden Institutionen und Unternehmen aller Organisationsformen in Einzel- oder Verbundvorhaben bei der Entwicklung und Umsetzung innovativer Konzepte für die Weiterentwicklung des konventionellen Betrieblichen Mobilitätsmanagements unterstützt. Der Fokus liegt auf digitalen und prozessualen Innovationen sowie Innovationen für Organisationen.
Die geförderten Vorhaben zeigen, wie neue Ansätze des Betrieblichen Mobilitätsmanagements in der Praxis erprobt und weiterentwickelt werden können. Sie leisten damit einen Beitrag dazu, betriebliche Mobilität nachhaltiger, effizienter und zukunftsfähiger zu gestalten.
Die Förderquote ist abhängig von der Organisationsform, Projektausrichtung und Unternehmensgröße. Die Förderung erfolgt ab zuwendungsfähigen Ausgaben in Höhe von 200.000 Euro. Die Zuwendung wird im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbarer Zuschuss auf Basis der zuwendungsfähigen Ausgaben (Ausgabenbasis) gewährt.
Die Förderung erfolgt auf Grundlage der Förderrichtlinie „Betriebliches Mobilitätsmanagement" vom 10. April 2024.



