Die Innovationsförderung: Für innovative Konzepte mit Demonstrationscharakter

Hinweis: Das Antragsverfahren ist zweistufig aufgebaut: Dem formalen Förderantrag geht das Einreichen einer Projektskizze voraus. Die Frist zum Einreichen einer Projetskizze endete am 27. Juni 2024. Die Projektskizzen werden derzeit bewertet. Die Einreicher der am besten bewerteten Skizzen werden zur Antragstellung aufgefordert.

Sie haben bereits ein umfassendes Konzept für Ihr Betriebliches Mobilitätsmanagement und möchten Ihre Vision Realität werden lassen? Mit der Idee leisten Sie einen Beitrag zum Klimaschutz und zur Reduktion umweltschädlicher Emissionen? Und Sie sehen Transferpotenzial für Ihre Mobilitätslösungen?

Dann bewerben Sie sich mit Ihrem Konzept für unsere Innovationsförderung!

Was wird gefördert?

Gefördert wird die Entwicklung und Umsetzung innovativer Konzepte für die Weiterentwicklung des konventionellen Betrieblichen Mobilitätsmanagements mit Fokus auf digitalen und prozessualen Innovationen sowie Innovationen für Organisationen.
Gefragt ist ein Gesamtkonzept mit Maßnahmen in den Themenbereichen

  • Innovationen für Organisationen, z. B. überbetriebliches Mobilitätsmanagement, Kooperationen zur integrierten Verkehrsplanung oder strategische Zusammenarbeit mit Mobilitätsanbietern,
  • prozessuale Innovationen, z. B. nutzerzentrierte Einführung von Mobilitätsangeboten, Mobilitätsbudgets, Changemanagement oder Anreizmodelle,
  • digitale Innovationen, z. B. Mobility-as-a-Service, Plattformlösungen für Multimodalität oder Verfügbarkeiten von Mobilitätsinformationen.

Die Maßnahmen können sich auf folgende Aktions- und Handlungsfelder beziehen:

  • Mitarbeitermobilität und Pendlerverkehre,
  • Flottenmanagement und -umbau,
  • Dienstreisen und Werksverkehre,
  • Kunden- und Besucherverkehre.

Wie viel wird gefördert?

Die Förderquote ist abhängig von der der Organisationsform, Projektausrichtung und Unternehmensgröße.
Die Förderung erfolgt ab einer Fördersumme von 200.000 € zuwendungsfähiger Ausgaben.
Die Zuwendung wird im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbarer Zuschuss auf Basis der zuwendungsfähigen Ausgaben (Ausgabenbasis) gewährt.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtig sind Institutionen und Unternehmen aller Organisationsformen – sowohl mit Einzel- als auch mit Verbundvorhaben.

Wie können Sie die Innovationsförderung beantragen?

Das Förderverfahren gliedert sich in zwei Stufen:

  1. Einreichen einer Projektskizze bis zum 27. Juni 2024.
  2. Formale Antragstellung für zur Förderung ausgewählte Projekte.

Den Förderaufruf, alle Antragsunterlagen für die Innovationsförderung sowie Kontakt für Hilfestellung und Beratung finden Sie auf der Internetseite der Bewilligungsbehörde, dem Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM).

Hintergrund

Mit dem Förderaufruf zum Schwerpunkt Innovationsförderung vom 14. Juni 2024 können Institutionen und Unternehmen aller Organisationsformen in Einzel- oder Verbundvorhaben eine Förderung für die Entwicklung und Umsetzung innovativer Konzepte für die Weiterentwicklung des konventionellen Betrieblichen Mobilitätsmanagements mit Fokus auf digitalen und prozessualen Innovationen sowie Innovationen für Organisationen beantragen. Die Förderung erfolgt auf Grundlage der Förderrichtlinie „Betriebliches Mobilitätsmanagement" vom 10. April 2024.