15.05.2023 | Ab sofort können sich kleine und mittlere Unternehmen (KMU) auch im Schwerpunkt Initialförderung für eine Förderung bewerben. Gefördert werden hier standortspezifische Konzepte für Betriebliches Mobilitätsmanagement (BMM), die von akkreditierten Beraterinnen und Beratern erstellt werden.
Grundlage für die Förderung ist die Förderrichtlinie „Betriebliches Mobilitätsmanagement", die am 2. Mai 2023 veröffentlicht wurde. Mit dem Förderaufruf zum Schwerpunkt Initialförderung folgt bereits der zweite von insgesamt drei Förderaufrufen zu dem jüngst gestarteten neuen Förderprogramm BMM des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV).
Die Förderung im Schwerpunkt Initialförderung richtet sich ausschließlich an nach EU-Definition eingestufte KMU mit keinen oder geringen Vorerfahrungen im Bereich Mobilitätsmanagement. Gefördert werden standardisierte Beratungsleistungen zur Erstellung eines standortspezifischen Konzeptes in Form eines Beratungsberichtes für die betriebsindividuelle Umsetzung eines Betrieblichen Mobilitätsmanagements. Die standardisierten Beratungen umfassen die Ermittlung der Ist-Situation, die Definition der Soll-Situation und die Formulierung geeigneter Maßnahmen zur Umsetzung eines Betrieblichen Mobilitätsmanagements. Dabei werden die realisierbaren CO2-Einsparungen, der Zeit- sowie der Kostenrahmen zur Umsetzung Teil der Beratung sein.
Die Beratungsleistung wird durch eigens für das Förderprogramm BMM akkreditierte Mobilitätsberaterinnen und Mobilitätsberater erbracht. Die Liste der eignungsgeprüften Mobilitätsberaterinnen und Mobilitätsberater mit Anschrift, Kontakt sowie Vertriebsgebiet sind unter folgendem Link auf der Internetseite von „mobil gewinnt" abrufbar:
Beratungspool. Interessierte Mobilitätsberaterinnen und Mobilitätsberater können sich auf der Internetseite des Bundesamts für Logistik und Mobilität (BALM)
www.balm.bund.de über den Antragsprozess zur Feststellung der Eignung informieren.
Mit dem Förderprogramm führt das BMDV die Initiative „mobil gewinnt" fort. Damit erhalten Unternehmen und öffentliche Einrichtungen die Chance, mit eigenen Maßnahmen einen Beitrag zu einem modernen und klimafreundlichen Mobilitätssystem zu leisten. Im dritten Schwerpunkt Innovationsförderung für innovative Konzepte mit Demonstrationscharakter für Unternehmen, Einrichtungen und Kommunen als Einzel- oder Verbundvorhaben wird in der zweiten Jahreshälfte 2023 ein dritter Förderaufruf gestartet.
Unter dem Menüpunkt
Förderprogramm finden Sie alle Informationen zur Antragstellung und den Abläufen.