Förderaufruf Innovationsförderung zum Förderprogramm des BMDV für Betriebliches Mobilitätsmanagement veröffentlicht

03.07.2023 | Mit dem Förderaufruf zum Schwerpunkt Innovationsförderung können sich ab sofort Unternehmen, Einrichtungen und Kommunen mit Einzel- oder Verbundvorhaben für eine Förderung der Umsetzung von innovativen Konzepten im Betrieblichen Mobilitätsmanagement bewerben.

Die Innovationsförderung adressiert innovative Konzepte im Betrieblichen Mobilitätsmanagement, die Demonstrationscharakter haben und als wichtige Impulse für anwendungsorientierte Zukunftslösungen dienen.

Bundesminister Dr. Volker Wissing: „Wir wollen die Attraktivität von klimafreundlichen Verkehrsmitteln wie Fahrrad, Bus, Bahn und E-Auto steigern und gezielte Anreize für einen Umstieg und Verkehrsvermeidung setzen. Unternehmen und öffentliche Einrichtungen spielen dabei eine bedeutende Rolle und können wichtige Impulse geben. Ob Arbeitswege der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, Fuhrpark, Dienstreisen, Kunden- und Lieferantenverkehre oder innerbetriebliche Verkehre – es gibt viele Stellschrauben, an denen gedreht werden kann. Mit unserem Programm fördern wir innovative Konzepte und verbreiten bewährte Ansätze weiter. Damit leisten wir einen wichtigen Beitrag, um unsere Klimaschutzziele zu erreichen."

Grundlage für die Förderung ist die Förderrichtlinie „Betriebliches Mobilitätsmanagement", die am 2. Mai 2023 veröffentlicht wurde.

Es werden umfassende Projekte gefördert, für die bereits Mobilitätskonzepte oder konzeptionelle Überlegungen, ergänzt um besonders innovative Maßnahmen, wie digitale Innovationen (z. B. Mobility-as-a-Service, Mobilitätsbudget), prozessuale Innovationen (z. B. professionelles Changemanagement) oder Innovationen für Organisationen (z. B. Kooperationen mit der kommunalen Verkehrsplanung), vorliegen. Hierbei sind Maßnahmen förderfähig, die zur Vermeidung, zur Reduzierung, zur nachhaltigen Verlagerung und zur Effizienzsteigerung des Personenverkehrs in den Bereichen Pendlerverkehre, Kundenverkehre sowie Dienst- und Werksverkehre beitragen.  Antragsberechtigt für den Schwerpunkt Innovationsförderung sind juristische Personen des Privatrechts und des öffentlichen Rechts, natürliche Personen soweit sie wirtschaftlich tätig sind, Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen. Die Beteiligung von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) ist ausdrücklich erwünscht.

Mit der Administration des Förderprogramms Betriebliches Mobilitätsmanagement ist das Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM) als Bewilligungsbehörde beauftragt. Alle Informationen und Unterlagen zum Antragsprozess für die Innovationsförderung finden Sie auf der Internetseite des BALM zum Förderprogramm Betriebliches Mobilitätsmanagement.

Mit dem Förderprogramm führt das BMDV die Initiative „mobil gewinnt" fort. Damit erhalten Unternehmen und öffentliche Einrichtungen die Chance, mit eigenen Maßnahmen einen Beitrag zu einem modernen und klimafreundlichen Mobilitätssystem zu leisten. Über die Förderung hinaus wird das Programm im Rahmen der Initiative „mobil gewinnt" von Vernetzungsangeboten für die geförderten Projekte, Fachkonferenzen und regelmäßigem Austausch mit Expertinnen und Experten begleitet. Alle Projekte werden hinsichtlich ihres CO2-Reduktionspotenzials wissenschaftlich begleitet.

Unter dem Menüpunkt Förderprogramm finden Sie alle Informationen zur Antragstellung und den Abläufen.